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Damit der Urlaub nicht zum Fiasko wird, sollte man sich gründlich auf diesen vorbereiten. Wer mit dem Auto fährt sollte sich über Verkehrsregeln und Grundzüge des Rechts im Ausland informieren, die Reiseroute genau planen und sich über Staus und Baustellen sowie Ferienzeiten informieren. Außerdem heißt Ruhe und Gelassenheit das oberste Gebot. Denn sonst wird die Erholung schnell zum Streßfaktor. Lieber eine Pause mehr als zu wenig einplanen. Wer mit dem Flugzeug fliegt sollte vor dem Abflug genügend Zeit für die Anreise einplanen.

Doch auch die perfekt geplante Reise kann im Streß enden, beispielsweise, wenn statt der Bettruhe Baulärm angesagt ist. Doch der Reisende, insbesondere der Pauschalreisende hat eine Menge Rechte, die er nur auf dem richtigen Wege ausüben muß. Wer den richtigen Reklamationsweg einhält, dem wird in aller Regel abgeholfen (Auch hier gilt: Der Ton macht die Musik. Sachlich bleiben und nicht gleich Brüllen !) Sollte einmal keine Abhilfe erfolgen, so bleibt die schriftliche Reklamation bei einem Vertreter des Pauschalreiseanbieters (Reiseleiter, Agentur) oder per Fax direkt beim Anbieter. Meistens sind hierbei auch die entsprechenden Reisebüros behilflich  (Achtung: nur die Beschwerde beim Reiseveranstalter gilt später vor Gericht). Zur Mangelbeseitigung immer eine Frist setzen. Wer sich erst am letzten Tag oder nach dem Urlaub beschwert, geht in der Regel leer aus.

Erst, wenn der Veranstalter keine Abhilfe leistet, darf der Reisende auch “Selbsthilfe” vornehmen, die aber immer letztes Mittel bleiben sollte. Er kann dann dem Veranstalter die hierdurch entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Wichtig sind jedoch Beweise. Dieses können Fotos, Videos oder Zeugenaussagen (auch von Mitreisenden) sein. Name und Anschrift von Zeugen sollte man sich genau notieren. Wegen eines erheblichen Mangels kann man dann die Reise auch abbrechen. Die Kosten für die vorzeitige Heimreise muß der Reiseanbieter tragen. Zu beachten ist jedoch, daß tatsächlich ein erheblicher Mangel vorliegt und dem Anbieter eine angemessene Frist zur Möglichkeit der Mangelbeseitigung gesetzt worden ist. Schwierig wird es bei der Auslegung, was ein Mangel ist, wann ein solcher vorliegt und wann er erheblich ist. Hier sind die Gerichte oftmals unterschiedlicher Ansicht, was nicht zur Rechtssicherheit beiträgt. Letztendlich kann der Reisende dann auf seinen zusätzlichen Kosten “sitzen beleiben”.

Hier finden Sie in einer übersichtlichen Tabelle (sogenannte “Frankfurter Tabelle”) aus der Rechtsprechung anerkannte Reisemängel (umfangreicher Auszug). Ferner finden Sie hier eine Tabelle mit Urteilen zum Reiserecht und den entsprechenden Fundstellen.

Hinweis: Da bei den einzelnen Gerichten oft unterschiedliche Auffassungen über die Anforderungen, die an einen Reisemangel gestellt werden müssen, sowie erhebliche Unterschiede über die Höhe der anzusetzenden Minderung vorherrschen, empfiehlt sich zu risikolosen Geltendmachung bestehender Ansprüche der Abschluß einer umfassenden Rechtsschutzversicherung.

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Dr. Wolfgang Tölle - Horn-Bad Meinberg 2013

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Tip:

Buchen Sie Ihre Reise bei einem renommierten (Pauschal-) Resieunternehmen. Diese suchen Hotels, Fluglinien und den angebotenen Service sehr sorgfältig aus. Die Beschreibungen in den Prospekten stimmen in aller Regel. Sollte dennoch ein Mangel auftreten, so zeigen sich diese Veranstalter in aller Regel verständnisvoll und kulant.

Fazit: Nicht allein der Preis entscheidet für die schönsten Tage des Jahres. Meistens ist die Qualität entscheidend für einen gelungenen Urlaub.