www.autorecht24.de www.schadensrecht.de www.verkehrsrecht.net www.autorecht.de |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||
Bussgeldkatalog in Euro (Stand April/Juli 2020) Neues Bußgeldsystem mit erheblich erhöhten Bussgeldern ist seit dem 28.04.2020 in Kraft: Alles Wichtige zu den aktuellen Neuerungen Beachten Sie, dass die Neuerungen aufgrund eines Formfehlers im Gesetzgebungsverfahren von allen Bundesländern nicht mehr angewandt werden. Sollte dennoch ein Bescheid mit den verschärften Ahndungen ergehen, legen Sie Einspruch ein. Differenzen zu den alten Busgeldern sollen auch bei rechtskräftigen bescheiden erstattet werden und der Fürherschein zurück gegeben werden, wenn nach den alten regelungen ein Fahrverbot nicht verhängt worden wäre. Somit gelten zur Zeit wieder die alten bis zum 28.04.2020 geltenden Werte des Bussgeldkataloges (Siehe hier ) ! Zum 28. April 2020 ist eine erhebliche Erhöhung vieler Verwarn- und Bussgelder erfolgt. So gibt es bereits bei geringerer Geschwindigkeitsübertretung Punkte und Fahrverbote. Fahrverbote gibt es im Gegensatz zu früher nunmehr innerorts bei Übertretungen ab 21 km/h und außerorts bereits ab 26 km/h. Damit gibt es im Gegensatz zur alten Regelung auch bei geringerer Übertretung schon ein Fahrverbot. Nach wie vor werden Verwarnungen nicht in das Verkehrszentralregister eingetragen. In das Verkehrszentralregister werden solche Verstöße eingetragen, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. Auch Straftaten können im Verkehrszentralregister eingetragen werden, wenn es sich um eine Tat handelt, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurde und in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgezählt ist. So führt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, die Gefährdung des Straßenverkehrs und die Trunkenheit im Verkehr immer zu einer Eintragung.
Geldbusse - Punkte - Fahrverbot in Monaten Hier finden Sie den Bussgeldkatalog/Verwarngeldkatalog (unter Verwarnung - wie z.B. “Falsch Parken”-) mit allen wesentlichen Tatbeständen übersichtlich präsentiert (zum Teil mit ausländischen Bussgeldern). Seltene und kaum vorkommende Tatbestände haben wir der Ladezeiten halber weggelassen. Bussgeldverfahren und Verjährung: Das müssen Sie wissen ! Zur Abgrenzung: Verwarnungsgelder werden bis 55,-- Euro erteilt. Ab 60,-- Euro befinden Sie sich im Bussgeldbereich. Der Übersicht halber haben wir die Tatbestände nach Deliktsarten sortiert. Unter Verwarnung haben wir die Tatbestände zusammengefasst, die nicht unter die einzelnen Rubriken passten. Bitte beachten Sie auch hier, dass wir keine Rechtsberatung (im Einzelfall) leisten können und wollen. Sollte Ihre Anfrage in diese Richtung gehen, so werden wir Ihnen unverbindlich einen bei uns registrierten Rechtsanwalt empfehlen. Wir übernehmen jedoch keinerlei Haftung für dessen Qualifikation. Es steht Ihnen frei, mit diesem in Kontakt zu treten. Hierdurch können Kosten entstehen. Sie schliessen dann ausschliesslich mit dem Dritten einen Vertrag. Unsere Empfehlung ist unverbindlich. In Bezug auf Qualität und Haftung der Tätigkeit des Dritten ist jeglicher Anspruch gegenüber dem Betreiber dieser Website ausgeschlossen. Beachten Sie bitte: Sofern Sie im Verkehrszentralregister bereits einschlägig (auch nur einmalig) vorbelastet sind, kann der Regelbussgeldsatz erhöht werden. Dieses wird im Allgemeinen auch gemacht. “Einschlägig” bedeutet, dass Sie bereits Punkte haben, bzw. es sich bei dem neuen Verstoss um ein gleiches oder gleichartiges Delikt handelt (z.B. Geschwindigkeitsverstoss oder ähnliches Verkehrsdelikt). Alle Angaben ohne Gewähr ! Autorecht24 .de Rechtsanwältin Berenice Tölle, Bielefeld 2020 |
|||||||||||||||||||